| DVT Kosten GKV/PKV |
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Private Krankenversicherungen (PKV) und Zusatzversicherungen übernehmen bei rechtfertigender Indiktaion in der Regel die Kosten für eine digitale Volumentomografie. Gelegentlich lehnen die Versicherer im Zusammenhang mit dentoalveolären Fragestellungen die Leistungserstattung ab und berufen sich dabei auf den Paragraph 5 Nr.2 MBKK (Umfang der Behandlung). Das BGH urteillte diesbezüglich 1991, dass der Versicherer darlegungs- und beweispflichtig ist, dass das Maß der mediznischen Notwendigkeit überschritten ist, und nicht wie so oft gefordert der behandelnde Arzt. Ferner obliegt die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einem neutralen Sachverständige, der von der Zahnärztekammer, Ärztekammer oder einem Gericht bestellt wird. Die Berechnung einer digitalen Volumentomografie richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 5370 und 5377). Der Preis für eine digitale Volumentomografie für gesetzlich Versicherte oder Selbstzahler richten sich in unserer Praxis nach Indikation und Umfang der Untersuchung und beträgt maximal 256,47 Euro. Wir beraten sie gerne telefonisch oder persönlich.
256,47€
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